Immobilienrecht mit seiner gesamten Bandbreite in Iserlohn
Als Immobilienrecht werden sämtliche Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden bezeichnet. Das sind Gesetze und deren Ausführungsbestimmungen, sowie die jeweils geltende Rechtsprechung aller Gerichtsinstanzen vom örtlichen Amtsgericht bis hin zum Bundesgericht. Das Immobilienrecht wird von einer ebenso großen Vielfalt wie Vielzahl von Gesetzen bestimmt. Immobilienrecht und Baurecht gehen als Zivilrecht bei den Gebäuden oftmals fließend ineinander über. Das Recht rund um die Immobilie betrifft sowohl den Immobilieneigentümer in seiner Vermietereigenschaft als auch den Mieter, der die Immobilie mit Haus oder Wohnung nutzt. Vor diesem Hintergrund werden auch vom Immobilienmakler in Iserlohn fundierte Kenntnisse im Immobilienrecht nicht nur erwartet, sondern als selbstverständlich vorausgesetzt. Ohne dieses Knowhow, zusammen mit einer mehr-/langjährigen Berufserfahrung, wäre er gar nicht dazu in der Lage, dauerhaft für seine Auftraggeber erfolgreich tätig zu sein. Der Immobilienmakler muss nicht alles bis ins letzte Detail kennen. Er muss nicht immer wissen, wie, sondern dass es geht. Das reicht aus, um sich im Einzelfall, wie es heißt, schlau zu machen. Hier in Iserlohn als der größten Stadt im Märkischen Kreis, im Stadtteil Letmathe oder in der Nachbargemeinde Hemer ist der ortskundige Makler mit allen Arten von Immobilien befasst. Bei den Wohnimmobilien stehen selbstgenutzte Eigenheime im Vordergrund, gefolgt von Eigentumswohnungen und von vermieteten Mehrfamilienhäusern als Kapitalanlage. Hinzukommen Gewerbeimmobilien in den städtischen Industrie- und Gewerbegebieten, sowie diejenigen für Handel und Dienstleistung im Stadtzentrum.
Anwendung des Immobilienrechts im Privatbereich
Liegenschaften und Immobilien werden in dem Sinne nicht gehandelt, sondern vermakelt. Nach erfolgreicher Vermittlung wird ein Gebäude errichtet. Das ist bei der Bestandsimmobilie bereits vorhanden; die wird im Einzelfall saniert und modernisiert. Die dadurch entstehenden Kosten werden finanziert, und zwar ganz oder teilweise durch ein Bau-/Immobiliendarlehen, das der Bauherr bei seiner Hausbank aufnimmt. Und im Einzelfall wird die Immobilie vermietet. Diese Vorgänge beinhalten vielfältige Verträge, sie haben rechtliche Auswirkungen für alle Betroffenen. Der Grundstückskauf muss ebenso gekonnt ablaufen wie die Baufinanzierung. In diesem Stadium ist der versierte Makler in Iserlohn ein ständiger und vertrauensvoller Begleiter des Grundstückskäufers bis hin zum Bauherrn. Die Vorgaben der Stadtverwaltung für den Hausbau in ausgewiesenen Iserlohner Neubaugebieten wie im Grünen Tal, am Bredenbrucher Weg, Zur Sonnenhöhe oder am Poths Kreuz im Stadtteil Sümmern müssen dem Immobilienmakler geläufig sein. Vertragsrecht, Baurecht oder Architektenrecht gehören zu denjenigen Gebieten, in denen er immer wieder angesprochen wird. Je fundierter sein Wissen ist, umso gefragter sind seine Dienstleistungen. Das spricht sich in Iserlohn und Umgebung sehr schnell rum und hat zur Folge, dass die Zahl der Auftraggeber zunimmt, die sich an den, an ihren Immobilienmakler des Vertrauens wendet.
Vielfältiges Immobilienrecht im gewerblichen Bereich
Ähnlich verhält es sich mit den Gewerbeflächen in den Iserlohner Industriegebieten wie in Kalthof, in Sümmern-Rombrock, in Letmathe, Dröschede sowie in der Iserlohner Heide. Die Gewerbeansiedlung ist oftmals aufwändiger und komplizierter als das Vermieten einer Kapitalanlage zu Wohnzwecken. Für ortsfremde Firmen und Gewerbetreibende ist der Iserlohner Immobilienmakler die vielfach einzige Verbindungsperson. Ihm wird vertraut; umgekehrt muss er sich durch sein Können und Wissen auch als vertrauenswürdig erweisen. Öffentliches und privates Baurecht müssen aufeinander abgestimmt werden, wenn die Kommune in das Immobiliengeschäft involviert ist.
Letztendlich gehört auch der gesamte Bereich einer Hausverwaltung zum Immobilienrecht. Damit sind zum einen Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen angesprochen, zum anderen Wohneinheiten oder Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen, die sowohl selbstgenutzt als auch vermietet werden. Das Spektrum des Immobilienrechts reicht hier vom BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch bis hin zum WEG, dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Aufgabe des Immobilienmaklers endet dort, wo die Umsetzung durch eine Hausverwaltung beginnt. Hier wie da muss das Immobilienrecht bestenfalls aus dem FF beherrscht werden.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass der gute Immobilienmakler aus Iserlohn im Immobilienrecht buchstäblich zuhause sein muss. Er braucht nicht jeden Paragraphen zu kennen; er muss jedoch die Situation richtig einschätzen, überblicken und innerhalb des Immobilienrechts die passende Lösung anbieten können.